Wie in Ziff. 5 erläutert, geben wir Daten auch anderen Stellen bekannt. Diese befinden sich nicht nur in der Schweiz. Ihre Daten können daher sowohl in Europa und in Ausnahmefällen in jedem Land der Welt bearbeitet werden.
Befindet sich ein Empfänger in einem Land ohne angemessenen gesetzlichen Datenschutz, verpflichten wir den Empfänger vertraglich zur Einhaltung des anwendbaren Datenschutzes (dazu verwenden wir die revidierten Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission: eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2021/914/oj, soweit er nicht bereits einem gesetzlich anerkannten Regelwerk zur Sicherstellung des Datenschutzes unterliegt und wir uns nicht auf eine Ausnahmebestimmung stützen können. Eine Ausnahme kann namentlich bei Rechtsverfahren im Ausland gelten, aber auch in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen oder wenn eine Vertragsabwicklung eine solche Bekanntgabe erfordert, wenn Sie eingewilligt haben.
Viele Staaten ausserhalb der Schweiz bzw. der EU und des EWR verfügen derzeit nicht über Gesetze, die aus Sicht des DSG oder der DSGVO ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten. Mit den erwähnten vertraglichen Vorkehrungen kann dieser schwächere oder fehlende gesetzliche Schutz teilweise ausgeglichen werden. Vertragliche Vorkehrungen können aber nicht sämtliche Risiken (namentlich von staatlichen Zugriffen im Ausland) eliminieren. Sie sollten sich dieser Restrisiken bewusst sein, auch wenn das Risiko im Einzelfall niedrig sein kann und wir weitere Massnahmen (z. B. Pseudonymisierung oder Anonymisierung) ergreifen, um es zu minimieren.
Beachten Sie bitte auch, dass Daten, die über das Internet ausgetauscht werden, häufig über Drittstaaten geleitet werden. Ihre Daten können daher auch dann ins Ausland gelangen, wenn sich Absender und Empfänger im gleichen Land befinden.